Behandlungsvertrag
Abgeschlossen zwischen:
Toktam Tavakolian Far, A-8401 Kalsdorf bei Graz, Alois-Wonisch-Weg 22a
(nachfolgend: Kassenhebamme)
und
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(nachfolgend: Klientin)
1.) Der Leistungskatalog wird mit der Klientin individuell vereinbart.
Folgende Leistungen werden von der Kassenhebamme angeboten:
• Wochenbettbetreuung nach Entlassung aus dem Krankenhaus
2.) Bezüglich der von der Kassenhebamme in Rechnung gestellten Kosten kann die Klientin von der jeweiligen Krankenkasse (Pflichtversicherung) eine Rückerstattung beantragen, wobei die Kosten der Kassenhebamme in der Regel im Ausmaß von 80 % des jeweils gültigen Tarifs der Krankenkasse rückerstattet werden.
3.) Per 01. Janner 2020 gilt bei den österreichischen Krankenkassen nachstehender Tarif:
http://www.hebammen.at/eltern/kosten/.
Keine Kostenrückerstattung der Qualitätssicherung und Strukturpauschale bei Betreuung durch Kassenhebammen.
4.) Folgende Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt:
• Entlassung aus dem Krankenhaus nach Kaiserschnittentbindung, Spontane Geburt Frühgeburt, Mehrlingsgeburt
Ab dem 6. Tag nach der Geburt bis zur 8. Lebenswoche des Kindes sind bis maximal 7 Hausbesuche verrechenbar.
5.) Keine Rückerstattung durch die Krankenkasse bei nachstehenden Leistungen der Kassenhebamme:
• Weitere Ordinationen oder Visiten im Wochenbett
• Therapielaser
• Taping
• Babymassage
Ein Preisspiegel über die Zusatzleistungen wird der Klientin ausgehändigt.
6.) Die Kassenhebamme hat die Klientin über untenstehende Punkte aufgeklärt:
• Art, Wesen und Umfang der individuell vereinbarten Betreuung, Beratung und Pflege
– laut Tätigkeitsrahmen gemäß § 2 HebG
– Ablauf, Ausmaß und Grenzen der Hebammenbetreuung
– Empfohlene Untersuchung der Hebamme während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
– Ihr Leistungsangebot
• Beistandsleistungen der Hebamme
– Tätigkeitsbereich gemäß § 2 HebG
• Mögliche Gefahren und schädliche Folgen der Unterlassung einer Betreuung, Beratung und Pflege durch die Klientin:
– Bei erkennbaren Regelwidrigkeiten und Abweichungen im physiologischen Verlauf oder
bei anamnestischen Besonderheiten bei der Mutter oder beim Kind wird an einen Arzt
oder an die Klinik verwiesen. Die Folgeleistung liegt in der Verantwortung der Klientin.
• Erforderliche Mitwirkung bei der Betreuung, Beratung und Pflege durch die Klientin:
– Gesundheitsförderndes und präventives Verhalten
– Schwangerschaftsverlauf
– Geburt
– Wochenbett
– Stillen (Säuglingsernährung)
– Auskünfte über eventuelle Sorgen und Probleme sowie ungünstige Begleitumstände in
Zusammenhang mit der Schwangerschaft
• Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege
– Bei in die Klinik verlegten Geburten gilt die Leistung der Kassenhebamme als erbracht
und besteht der Kostenanspruch der Kassenhebamme daher zur Gänze.
– Der Klientin wird eine schriftliche Erklärung über die Kosten der Zusatzleistungen ausgehändigt.
– Beruflicher Versicherungsschutz
• Datenschutz
Aufgrund des Hebammengesetzes ist die Hebamme zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandelt die Gesundheits- und personenbezogenen Daten der Klientin vertraulich. Die Daten der Klientin werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Erklärung verarbeitet und gespeichert. Sie finden die Datenschutzbestimmungen der Hebamme unter der Internetadresse https://www.dsb.gv.at/.
Die elektronische Kommunikation (SMS, WhatsApp) kann Sicherheitslücken aufweisen, da der lückenlose Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Eine elektronische Kommunikation mittels SMS wird von der Kassenhebamme und Klientin ausschließlich für Terminvereinbarungen bzw. -verschiebungen verwendet. Anfragen mittels elektronische Kommunikation (SMS, WhatsApp) seitens der Klientin bezüglich Betreuung und Beratung ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Die Klientin ist aufgefordert, die Hebamme telefonisch zu kontaktieren und eventuell einen Termin zu vereinbaren.
Die Klientin stimmt hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von der Kassenhebamme verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13-15 DSGVO besteht für die Kassenhebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag der Klientin kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Österreichische Datenschutz Behörde.
• Sonstiges
– Die Einnahmen der von der Hebamme empfohlenen homöopathischen und anthroposophischen Arzneien erfolgt auf eigene Gefahr der Klientin.
– Mit untenstehender Unterschrift bestätigt die Klientin die im Rahmen des Erst Gespräches erfolgte Aufklärung hinreichend verstanden zu haben. Die Klientin bestätigt mit untenstehender Unterschrift weiter, dass sie den gegenständlichen Behandlungsvertrag gelesen hat und sie auch die Möglichkeit hatte, zusätzlich Fragen zu stellen bzw. dass sie keine zusätzlichen Fragen gestellt hat. Auch bestätigt die Klientin mit untenstehender Unterschrift den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kassenhebamme zugestimmt zu haben, sodass diese somit zum Bestandteil des gegenständlichen Behandlungsvertrages geworden sind.
-Die Hebamme leistet keine 24 Stunden-Rufbereitschaft. Hebamme Toktam Tavakolian Far ist telefonisch Montag-Freitag von 08:00 bis 16:00 und samstags, sonntags sowie Feiertage nur nach Vereinbarung erreichbar. Hinterlassene Nachrichten außerhalb der Sprechzeiten werden spätestens am nächsten Werktag beantwortet.
-Außerhalb der Sprechzeiten, bei Nichterreichen der Hebamme sowie in für die Leistungsnehmerin dringend abzuklärenden Situationen wendet sich diese an ihre/n GynäkologIn, KinderfachärztIn, die Entbindungsklinik oder nahegelegene Klinik, die kinderärztliche Notfallambulanz, den ärztlichen Notdienst oder die Hebammenhotline.
-Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Bestandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts-und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2 (1)).
-Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen, bei Ihnen und / oder Ihrem Kind, werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1)).
– Zusätzliche Fragen oder Vereinbarungen:
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– Die gegenständliche Behandlung erfolgt ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Klientin im Rahmen des Erst Gespräches zur Kenntnis gebracht worden sind. Diese werden von der Hebamme übermittelt.
– Ohne Vereinbarung der Zahlungsbedingungen für die Zusatzleistungen wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.
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Ort, Datum Unterschrift der Klientin
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Informiert persönlich am ……………………….. Unterschrift der Kassenhebamme
LEISTUNGSKATALOG
Abgeschlossen zwischen:
Toktam Tavakolian Far, A-8401 Kalsdorf bei Graz, Alois-Wonisch Weg 22a
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(Name der Klientin)
Vereinbarte Leistungen:
• Wochenbettbetreuung:
Der Hausbesuch im Wochenbett dauert durchschnittlich eine Stunde.
Es kann je nach Entlassungszeitpunkt vom 1.-5. Lebenstag des Kindes ein täglicher Hausbesuch in Anspruch genommen werden. Bei Mehrlingen/ Kaiserschnitt/ Frühgeburt verlängert sich der Zeitraum bis zum 6. Lebenstag.
Ab dem 6. Lebenstag des Kindes stehen 7 weitere Wochenbettbesuche bis zu 8 Wochen nach Geburt zur Verfügung. Bei Kaiserschnitt/ Mehrlingen/ Frühgeburt erweitert sich die Dauer des Zeitraumes, in dem die Besuche gemacht werden können, auf 12 Wochen.
Am Entlassungstag aus dem Krankenhaus ist keine Hebammenvisite durch die Krankenkasse vorgesehen.
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Ort, Datum Unterschrift der Klientin
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Ort, Datum Unterschrift der Kassenhebamme
Preisspiegel:
Mutter-Kind-Pass-Gespräch
Kosten: kostenlos
Aufgrund meines Kassenvertrags für Mutter-Kind-Pass-Gespräche rechne ich diese Leistung direkt mit der jeweiligen Kasse ab.
Kennenlerngespräch
Kosten: 80 €
Das Kennenlerngespräch dient der Anamnese und der Vertragsunterzeichnung vor einer Wochenbettbetreuung.
Hausbesuch im Wochenbett
Kosten: kostenlos
Aufgrund meines Kassenvertrags für Mutter-Kind-Pass-Gespräche rechne ich diese Leistung direkt mit der jeweiligen Kasse ab.
Visite per Telefon / Videochat
Kosten: 85 €
Eine Visite per Videochat oder Telefon kann im Fall von Infektionen, Ausnahmezuständen oder kleinen Problemen durchgeführt werden, wenn ein Hausbesuch nicht möglich ist.
Telefonische Beratung
Bei einer Telefonberatung wird ab der 3. Minute pro Min 2.- Euro verrechnet.
Zusatzleistungen:
Babymassage pro Stunde 100 €